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Wenn die Osterfeuer brennen sollen

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Kirchweyhe - Von Rainer Jysch. Ab sofort ist es möglich, ein Osterfeuer in der Gemeinde Weyhe anzumelden. Wie das Rathaus in einer Pressemitteilung informiert, muss die Anzeige schriftlich bis spätestens zum 6. April, 15 Uhr, unter Angabe der genauen Flurbezeichnung im Fachbereich 3 (Ordnung und Soziales) oder 4 (Umwelt) vorliegen. Ein entsprechender Vordruck „Anzeige eines Brauchtumsfeuers“ wird auf der Internetseite des Rathauses bereitgestellt. Auch Merkblätter mit Hinweisen der Gemeinde und des Landesfeuerwehr–verbandes sind dort zu finden. Dabei gehe es vor allem sowohl um den Brand- als auch um den Tierschutz. Die Informationen richten sich an alle Veranstalter und Organisatoren von Osterfeuern.

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