Syke - Von Dieter Niederheide. Ein Jahr Gefängnis mit Bewährung und ein lebenslanges Tierhalteverbot lautete das Urteil von Jugendrichter Christoph Kellermann im Syker Gerichtssaal gegen eine Martfelderin (63). Die Gefängnisstrafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Damit wurde sie wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 46 rechtlich zusammenhängenden Fällen zur Rechenschaft gezogen.
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