Sulingen – Zu den ersten Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden sollte, zählte am Dienstag die Allgemeinverfügung des Landkreises, wonach eine Vielzahl von Geschäften und Einrichtungen – zunächst bis zum 18. April – geschlossen wurde. Wie gehen die betroffenen Betriebe damit um? Eine Stichprobe in Sulingen.
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