Süstedt - Von Charlotte Reinhard. Das Bürgerbegehren für den Erhalt der Gemeinde Süstedt mit dem Flecken Bruchhausen-Vilsen ist zulässig. Die Kommunalaufsicht hat es geprüft und ist der Ansicht, dass es formal-juristisch zulässig ist. Das hat der Gemeinderat am Montagabend in seiner Sitzung im Uenzer Dörphus bestätigt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Politiker glücklich darüber sind, dass seit gestern in Süstedt, Uenzen und Ochtmannien Unterschriften für das Bürgerbegehren „Eigenständigkeit Gemeinde Süstedt“ gesammelt werden.
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