Wildeshausen – Einem Wildeshauser Anwalt, der bereits in der jüngeren Vergangenheit wegen Veruntreuung von Geldern in erster Instanz – also noch nicht rechtskräftig – verurteilt wurde, wird von einem Mandanten aus der Kreisstadt vorgeworfen, für einen Prozess eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung seines Klienten in Höhe von mehr als 21.000 Euro eingefordert und erhalten zu haben.
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